„IN DEUTSCHLAND GIBT ES EINE SEHR GUTE EVANGELISCHE KIRCHE.“  (Papst Franziskus)

SIE sind als Kind oder Jugendlicher getauft?
SIE haben irgendwann die Entscheidung getroffen, aus der evangelischen Kirche auszutreten?
SIE möchten diesen Schritt gern rückgängig machen und wieder dazugehören?
 
KEIN PROBLEM! Mit drei kleinen Schritten ist es möglich, wieder Mitglied der Evangelischen Kirche zu werden.

 

Schritt 1: In unserem Kirchenkreis sind die Pfarrämter für die Wiederaufnahme in die evangelische Kirche zuständig. Vereinbaren Sie einfach einen Gesprächstermin mit Ihrer Pfarrerin oder Ihrem Pfarrer. Bitte bringen Sie zu diesem Termin Ihre Taufurkunde, den Personalausweis und (wenn vorhanden) den Nachweis des Kirchenaustritts mit.

Schritt 2: In einem  persönlichen Gespräch können Sie alles Wichtige besprechen und noch bestehende Fragen stellen. Keine Sorge. Es ist nicht Voraussetzung für eine Wiederaufnahme, den eigenen Kirchenaustritt zu erklären oder sich für den erfolgten Austritt zu rechtfertigen. Aber in dem vertraulichen Gespräch besteht natürlich die Möglichkeit, sich über die damaligen Beweggründe auszutauschen.

Schritt 3: Füllen Sie den Antrag zur Aufnahme/Wiederaufnahme aus und geben Sie diesen bei Ihrer Pfarrerin/Ihrem Pfarrer ab. Alles Weitere erledigen wir. Kurze Zeit später sind Sie wieder Mitglied der evangelischen Kirche mit allen Ihnen zustehenden Rechten, wie zum Beispiel dem Recht zum Patenamt, dem Wahlrecht sowie dem Anspruch auf alle kirchlichen Sakramente und Zeremonien.