Erstmals spätestens am 09.03.2025, dann bis 18.05.2025 monatlich wiederholt:
Öffentlicher Hinweis in der Kirchengemeinde auf die bevorstehende Wahl mit Termin.
Die Gemeindeglieder werden aufgefordert, Wahlvorschläge einzureichen, die die schriftliche Bereitschaftserklärung der Kandidatinnen und Kandidaten enthalten.
Ende der Frist für die Abgabe von Wahlvorschlägen durch Gemeindeglieder beim Gemeindekirchenrat.
Anfang 2025 beginnen die Vorbereitung der Wahlen. Dabei werden alle weiteren Schritte bis hin zu den Wahlen terminlich geplant:
TERMINPLAN FÜR DIE WAHLEN DER GEMEINDEKIRCHENRÄTE 2025